Gestalterisch ergeben sich beim Bau von Prallwänden durch die verschiedenen, verwendbaren Oberflächen unzählige Variationsmöglichkeiten im Design.
Prallwände
Prallwand
Gemäß GUV-V S1 Sportstättenbau §18 sind „Oberflächen von Hallenstirnwänden bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Sportboden so auszubilden, dass Verletzungsgefahren beim Aufprall für Schülerinnen und Schülern vermindert werden“.
Nach GUV 16.3 sollen fest angebrachte nachgiebige Abdeckungen folgende Anforderungen erfüllen:
- Kraftabbau ≥ 60 v.H. (Prüfung nach DIN 18032, Teil 2, bei Fallhöhen von 55 und 22 mm)
- keine zu hohe Reibungswärme an der Oberfläche (≤ 35°C Temperaturanstieg)
- ausreichende Stoßbeständigkeit (≥ 10 Nm entsprechend DIN 18 032 Teil 2)
- ausreichende Ballreflexion (≥ 90 v.H.)
Diese Anforderungen werden durch den Einbau unserer geprüften Prallwandsysteme voll erfüllt. Zur Verminderung von Verletzungsgefahren ist auch der Einbau auch an den Hallenlängswänden empfehlenswert. Dies gilt insbesondere für Mehrfachhallen, da durch die Unterteilung der Spielfelder diese querbespielbar werden und die Hallenlängswand somit zur Hallenstirnwand.
Gestalterisch ergeben sich beim Bau von Prallwänden durch die verschiedenen, verwendbaren Oberflächen aus den Bereichen Holz und Textil unzählige Variationsmöglichkeiten im Design.
Sie haben die Auswahl zwischen Oberflächen mit Holzbrettern, Paneelen und Verkleidungen aus Dreischicht-, MDF- und Multiplexplatten furniert mit allen handelsüblichen Deckfurnieren, sowie punktelastische Wandverkleidungen mit textiler Oberfläche, in den verschiedensten Qualitäten und Farben.
Der textile Prallbelag lässt sich entweder direkt auf einen glatten Untergrund aufbringen oder auf einer Spanplatten-Unterkonstruktion verlegen, die an den Wänden montiert wird.
Für die Anbringung der Holzprallwand wird zunächst eine Unterkonstruktion montiert, mit der sich Wandunebenheiten ausgleichen lassen. Die Justierunterkonstruktion besteht aus Multiplex-Schwingträgern oder Stahlprofilen und wird gemäß unseren Prüfzeugnissen erstellt.
Zur Anbringung vor Glasfassaden, Außenfenstern sowie als Trennwand zum Turnschuhgang bietet sich die Verwendung von Glasprallwänden an.
Sport- und Mehrzweckhallen die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, werden mit einer nichtbrennbaren Unterkonstruktion, schwerentflammbaren oder nichtbrennbaren Verkleidungsplatten ausgestattet.
Projekte und Referenzen
Ein Ausschnitt unserer Projekte zeigt die Vereinbarkeit von Ästhetik mit Funktionalität und absoluter Individualität.
Künzelsau Würth
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Neubau 4-fach Sporthalle
BV Pfaffenhofen an der Ilm
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Neubau 3-fach Sporthalle
Aalen-Wasseralfingen
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Neubau 2-fach Sporthalle
Köln
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Neubau 1-fach Sporthalle Köln Kolpingstraße
Europäisches Patentamt
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Neubau 4-fach Sporthalle München, Europäisches Patentamt
München Gebelestraße
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Neubau 1-fach Sporthalle München Gebelestraße
München Moosacherstraße
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Neubau 2-fach Sporthalle Kolping Bildungswerk, München, Moosacher Straße
München Riesstraße
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Neubau 4-fach Sporthalle München, Berufsschulzentrum, Riesstraße
Obernburg
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Sanierung Mehrzwecksporthalle Realschule Obernburg, Dekaneistraße
Oberviechtach
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Neubau 3-fach Sporthalle Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach, Wolfgrubenweg
Oftersheim
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Sanierung 2-fach Sporthalle Oftersheim Hardtwaldring
Pforzheim
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Neubau 3-fach Sporthalle Hebel-Heuss-Gymnasium Pforzheim
Unsleben
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Neubau 1-fach Sporthalle TSV Unsleben, Bahnhofstraße
Unterneukirchen
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Neubau 1-fach Sporthalle Montessorischule Unterneukirchen, Hilger
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