Gestalterisch ergeben sich beim Bau von Prallwänden durch die verschiedenen, verwendbaren Oberflächen unzählige Variationsmöglichkeiten im Design.

Prallwand

Gemäß GUV-V S1 Sportstättenbau §18 sind „Oberflächen von Hallenstirnwänden bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Sportboden so auszubilden, dass Verletzungsgefahren beim Aufprall für Schülerinnen und Schülern vermindert werden“.

Nach GUV 16.3 sollen fest angebrachte nachgiebige Abdeckungen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Kraftabbau ≥ 60 v.H. (Prüfung nach DIN 18032, Teil 2, bei Fallhöhen von 55 und 22 mm)
  • keine zu hohe Reibungswärme an der Oberfläche (≤ 35°C Temperaturanstieg)
  • ausreichende Stoßbeständigkeit (≥ 10 Nm entsprechend DIN 18 032 Teil 2)
  • ausreichende Ballreflexion (≥ 90 v.H.)

Diese Anforderungen werden durch den Einbau unserer geprüften Prallwandsysteme voll erfüllt. Zur Verminderung von Verletzungsgefahren ist auch der Einbau auch an den Hallenlängswänden empfehlenswert. Dies gilt insbesondere für Mehrfachhallen, da durch die Unterteilung der Spielfelder diese querbespielbar werden und die Hallenlängswand somit zur Hallenstirnwand.

Gestalterisch ergeben sich beim Bau von Prallwänden durch die verschiedenen, verwendbaren Oberflächen aus den Bereichen Holz und Textil unzählige Variationsmöglichkeiten im Design.

Sie haben die Auswahl zwischen Oberflächen mit Holzbrettern, Paneelen und Verkleidungen aus Dreischicht-, MDF- und Multiplexplatten furniert mit allen handelsüblichen Deckfurnieren, sowie punktelastische Wandverkleidungen mit textiler Oberfläche, in den verschiedensten Qualitäten und Farben.

Der textile Prallbelag lässt sich entweder direkt auf einen glatten Untergrund aufbringen oder auf einer Spanplatten-Unterkonstruktion verlegen, die an den Wänden montiert wird.

Für die Anbringung der Holzprallwand wird zunächst eine Unterkonstruktion montiert, mit der sich Wandunebenheiten ausgleichen lassen. Die Justierunterkonstruktion besteht aus Multiplex-Schwingträgern oder Stahlprofilen und wird gemäß unseren Prüfzeugnissen erstellt.

Zur Anbringung vor Glasfassaden, Außenfenstern sowie als Trennwand zum Turnschuhgang bietet sich die Verwendung von Glasprallwänden an.

Sport- und Mehrzweckhallen die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen, werden mit einer nichtbrennbaren Unterkonstruktion, schwerentflammbaren oder nichtbrennbaren Verkleidungsplatten ausgestattet.

Projekte und Referenzen

Ein Ausschnitt unserer Projekte zeigt die Vereinbarkeit von Ästhetik mit Funktionalität und absoluter Individualität.

Künzelsau Würth

Neubau 4-fach Sporthalle

BV Pfaffenhofen an der Ilm

Neubau 3-fach Sporthalle

Aalen-Wasseralfingen

Neubau 2-fach Sporthalle

Köln

Neubau 1-fach Sporthalle Köln Kolpingstraße

Europäisches Patentamt

Neubau 4-fach Sporthalle München, Europäisches Patentamt

München Gebelestraße

Neubau 1-fach Sporthalle München Gebelestraße

München Moosacherstraße

Neubau 2-fach Sporthalle Kolping Bildungswerk, München, Moosacher Straße

München Riesstraße

Neubau 4-fach Sporthalle München, Berufsschulzentrum, Riesstraße

Obernburg

Sanierung Mehrzwecksporthalle Realschule Obernburg, Dekaneistraße

Oberviechtach

Neubau 3-fach Sporthalle Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach, Wolfgrubenweg

Oftersheim

Sanierung 2-fach Sporthalle Oftersheim Hardtwaldring

Pforzheim

Neubau 3-fach Sporthalle Hebel-Heuss-Gymnasium Pforzheim

Unsleben

Neubau 1-fach Sporthalle TSV Unsleben, Bahnhofstraße

Unterneukirchen

Neubau 1-fach Sporthalle Montessorischule Unterneukirchen, Hilger

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